LASH NRW

Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Hochschulen, Universitäten, Universitätsklinika und hochschulnahen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft gehören die Koordination der Belange der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium.

Mit in Kraft treten des Hochschulfreiheitsgesetzes NRW hat sich auch die Situation der schwerbehinderten Menschen an den Hochschulen verändert. Eine direkte Auswirkung der Verselbstständigung der Hochschulen in NRW ist der damit verbundene Wegfall der nach SGB IX, §180 zu bildenden Hauptschwerbehindertenvertretung.

Von ihr wurden bisher die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten vertreten, die von der Schwerbehindertenvertretung der einzelnen Hochschule nicht geregelt werden konnten. Darüber hinaus wurden von ihr die Interessen der schwerbehinderten Menschen vertreten, die in einer Hochschule tätig sind, an der keine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist.

Um die Interessen der ca. 4.000 schwerbehinderten Beschäftigten an den Hochschulen weiterhin gemeinsam mit dem notwendigen Nachdruck verfolgen zu können, haben sich die Schwerbehindertenvertretungen der Hochschulen zu einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. (Hochschulgesetz NRW, § 77c)

Die Satzung der LASH NRW als PDF

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